wahlarztsystem

sie haben die wahl

Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Er wird vom Patienten frei gewählt und vorerst privat bezahlt. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig, aber möglich. Knapp die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte sind Wahlärzte.

Die Vorteile.

  • Flexible Ordinationszeiten und geringere Wartezeiten
  • Mehr Zeit für die Untersuchung und das Gespräch
  • Leistungen abseits des Leistungskatalogs der sozialen Krankenversicherungsträger

Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen oder auch in ein Krankenhaus einweisen.

Die Kosten.
Die Honorarnote des Wahlarztes ist vorerst privat zu bezahlen. Krankenversicherte Patienten erhalten bei der Einreichung der Honorarnote (Original) und Zahlungsbestätigung einen Kostenanteil rückerstattet. Für die ärztlichen Leistungen innerhalb des Leistungskatalogs werden maximal 80% des Kassentarifs rückerstattet. Für Leistungen außerhalb des Tarifkatalogs erfolgt keine Kostenerstattung von den Kassen. Privatversicherungen refundieren je nach Vertrag den Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar.